Einen Bausparvertrag vorzeitig kündigen
Beim Abschluss Bausparvertrag geht man in der Regel ja noch davon aus, dass man hier eine bestimmte Zeit lang Gelder ansparen möchte, diese nach Zuteilung und Auszahlung bzw. Inanspruchnahme des Bausparvertrag Darlehens für den Bau oder den Kauf des Eigenheims verwendet. Doch mitunter zwingen diverse Lebensumstände auch dazu, den Bausparvertrag vorzeitig kündigen zu müssen. Nun stellt sich natürlich die Frage, ob dies überhaupt möglich ist.
Grundsätzlich kann man einen Bausparvertrag vorzeitig kündigen. Dies ist jederzeit möglich, wobei man jedoch die Kündigungsfrist von drei Monaten in jedem Fall einhalten sollte. Will man den Bausparvertrag vorzeitig auflösen und hält diese Frist nicht ein, so kann die Bausparkasse Vorschusszinsen verlangen, die in der Regel bei etwa einem Prozent pro Monat liegen. Abgesehen davon entfällt auch der Anspruch auf ein Bausparvertrag Darlehen, wenn man den Bausparvertrag vorzeitig auflösen will.
Auch sollte man sich diesen Schritt gut überlegen, hat man für den Bausparvertrag Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulagen erhalten. In diesen Fällen können die staatlichen Leistungen nämlich auch zurück gefordert werden, sollte man den Bausparvertrag weniger als sieben Jahre bespart haben.
Will man also einen Bausparvertrag vorzeitig kündigen, sollte man in jedem Fall zunächst einmal einen Berater aufsuchen, der einem zeigt, welche Probleme sich durch die vorzeitige Kündigung Bausparvertrag ergeben könnten. Denn mitunter kann es auch sinnvoller sein, den Bausparvertrag ruhen zu lassen, also einfach keine weiteren Beiträge zu entrichten. Hierzu kann aber der Fachmann entsprechende Auskünfte geben und das Für und Wider auch gegeneinander abwägen. Seine Hilfe sollte man also in jedem Fall in Anspruch nehmen, bevor man sich entschließt, den Bausparvertrag vorzeitig zu kündigen.
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